INFORMATIONEN UND GEBÜHREN
Grundstücksdatenbank
Die Grundstücksdatenbank besteht aus dem Grundbuch (Hauptbuch)
und dem Grundsteuer- oder Grenzkataster.
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches
Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen
Rechte eingetragen werden. Es dient der Sicherung des Rechtsverkehrs durch
Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse, als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher
Rechte an Liegenschaften und der steuerlichen Überwachung.
Der Grenzkataster (durch das Vermessungsgesetz 1968, BGBl. 306
neu eingeführt) ist eine von den Vermessungsämtern, also Verwaltungsbehörden
geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen
der Grundstücke und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher
Grundstücksverhältnisse.
Grundlage
Bundesgesetz vom 27.11.1980, BGBI.550
Suchoptionen in der Grundstücksdatenbank
Einlagezahl (A-Gutsbestandsblatt, B-Eigentumsblatt, C-Lastenblatt), Verzeichnis
der gelöschten Eintragungen, Tagebuch, Grundstücksverzeichnis, Grundstücksadressen,
Regionalinformation, Veränderungshinweise, Koordinatenabfragen, Mappenblattinformation
Inhalte aus dem GRUNDBUCH:
Hauptbuch: Aufschrift (Grundstücksadresse), A-Blatt (Grundstücksnummer,
Benützungsart), B-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer),
C-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten) / Hilfsverzeichnis:
Personenverzeichnis (Eigentümer), Anschriftenverzeichnis (Grundstücksadresse),
Grundstücksverzeichnis (Grundstücksnummer), Grundbuchsmappe (Mappen-Blatt,
Grundstücks-Nummer) / Urkundenverzeichnis
Inhalte aus dem KATASTER:
Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart,
Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl / Grundbesitzbogen: Eigenstümer, Grundstücksadresse,
Grundstücksnummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
/ Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis,
Katastralmappe
Quellen:
zuständige Bezirksgerichte für Grundbuch, zuständige Vermessungsämter für
Kataster
Bestand:
Bei Beginn der Datenerfassung aus den händisch geführten Grundbüchern betrug
die Gesamtanzahl der Grundstücke 11,857.846. Jährlich werden rd. 600.000
Eingaben in der Grundstücksdatenbank verarbeitet. Eintragungen erfolgen
nach dem Einbringungs-Prinzip.
Abgedeckte Zeiträume:
Datenersterfassung begann 1980 in Wien. Erfaßt wurden nur die aktuellen
Daten. Daten, die vor Echtbetrieb der Grundstücksdatenbank bereits gelöscht
worden sind, wurden nicht in die Datenbank aufgenommen.
Aktualisierung:
laufend -> Echtzeitsystem!
Sprache:
Deutsch
Abfragezeiten:
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr
Achtung! Bei Anwahl der Grundstücksdatenbank erscheint zunächst
eine weitere Login-Seite. Diese müssen Sie jedoch nicht ausfüllen - klicken
Sie einfach auf den Start-Button! Ausnahme: z.B. Notare (vom BMwA zugeteilte
persönliche Berechtigung), die Eingabe von Benutzer + Passwort ist erforderlich.
Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation
Datenbank-Inhaber:
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
KOSTEN:
|
Grundbuch und Katastralmappe
(DKM)
für je 10 angefangene Zeilen
|
EUR 0,28
|
|
Katastralmappe – Vektordaten
(VEK)
für je 10 angefangene Zeilen
|
EUR 1,27
|
|
Der Verrechnungsaufschlag beträgt
15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung,
jedoch maximal 1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch
maximal 1 Euro.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
|
>Anmeldungsformulare
Firmenbuchsdatenbank
Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministerium für
Justiz gemäß dem Bundesgesetz BGBL Nr. 10/1991.Durch diese Datenbank wurde
das händisch geführte Handels-/Genossenschaftsregister ersetzt. Die Abfrage
der Firmenbuch-Datenbank ist für jedermann freigegeben. Das Firmenbuch dient
der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen
Vorschriften einzutragen sind. Ein Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen
über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter,
Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.
Verbindlichkeit der Firmenbuchinhalte
Das Firmenbuch enthält authentische Daten. Die Republik Österreich, im Detail
das betroffene Handelsgericht, bei welchem die Eintragung durchgeführt wurde,
haftet für die Richtigkeit der Eintragungen im Firmenbuch. Lediglich für
falsche oder nicht gestellte Anträge haftet grundsätzlich der säumige Antragsteller.
Voraussetzung ist allerdings die Abfrage bei einer vom BMJ genehmigten Verrechnungsstelle.
Suchoptionen im Firmenbuch
Die Suche nach einem Unternehmen im ADV-Firmenbuch ist über den Namen oder
die Firmenbuchnummer möglich. Historische Daten eines Unternehmens sind
seit dem Zeitpunkt der EDV-Umstellung erfaßt und abrufbar. Veränderungen
im Firmenbuch - wie beispielsweise Neueintragungen und Insolvenzen - über
einen begrenzten Zeitraum können auch abgefragt werden.
Firmenbuchinhalte
grundlegende Tatsachen und Rechtsverhältnisse, vor allem der vollkaufmännischen
Unternehmen Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften,
GesmbH, AG, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen, Rechtsträger nach 2 Z12
FBG
Verfügbare Informationen
Hinweise (Berechtigungsfrist, letzte Eintragung, derzeit zuständiges Handelsgericht),
Stammdaten (Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, Anschrift etc.), Funktionen
(Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter),
Zweigniederlassungen (Firma, Sitz, Anschrift), Personenliste (Aufzählung
aller Personen, die unter den Funktionen aufscheinen)
Quellen
zuständige Handelsgerichte
Bestand
vollständige Erfassung aller Rechtsträger, die nach dem Firmenbuchgesetz
einzutragen sind.
Abgedeckte Zeiträume
ab 1991: für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften;
ab 1993: Ges. m. b. H., AG, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen
Aktualisierung
Die Eintragung erfolgt am Tag nach dem handelsgerichtlichen Beschluß für
den jeweiligen Rechtsträger um 0.00 Uhr - die Datenbank ist daher tagesaktuell!
Sprache
Deutsch
Abfragezeiten
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr, Samstag 08.00 -12.00 Uhr
Voraussetzungen
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation
Datenbank-Inhaber
Bundesministerium für Justiz
Information zum Preisschema des BMJ für Firmenbuchabfragen
Für Firmenbuchabfragen nach § 34 Abs. 1 FBG (Einzelabfragen) sind folgende
Gebühren an den Bund zu entrichten (Angaben in EUR):
o Aktueller Firmenbuchauszug
2,40
o Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten
4,00
o Aktueller Firmenbuchauszug mit Gewerberegister-Daten
3,00
o Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten
und Gewerberegister-Daten
4,30
o Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift
und Rechtsform)
0,70
o Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder
alphabetische Personenliste
0,70
o European Business Register Standardauszug
0,70
o Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf Handelsgericht,
Rechtsform, Rechtseigenschaft oder Sitz oder Ergebnis einer
Personensuche
0,70
o Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne Einschränkung
2,00
o Ergebnis der Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern je
ausgewiesener Firmenbuchnummer
0,10
o
Ergebnis der Suche nach solchen Veränderungen von Rechtsträgern,
die nur in der Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines
offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang einer
kleinen GmbH)
bestehen, je ausgewiesener Firmenbuchnummer
0,10
o Jahresabschluss (oder offenzulegender Auszug aus der Bilanz samt
offenzulegendem Anhang nach Anlage 1 und 2 der 3. Formblatt-V,
BGBl. II Nr. 197/2001, einer kleinen Gesellschaft mit beschränkter
Haftung)
2,00
o Im Zweig Firmeninformation:
o Personenliste mit Verknüpfungen
0,70
o Funktionsübersicht je Person mit Verknüpfungen
0,70
o Firmeninformation mit Verknüpfungen
1,60
o Firmenliste mit Verknüpfungen
2,00
Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-)
Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, jedoch maximal
1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 EUR.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
>Anmeldungsformulare
Elektronisches Urkundenregister
Die Abfrage des elektronischen
Urkundenregisters der Firmenbuchgerichte steht seit 1. Oktober
2005 uneingeschränkt zur Verfügung und wird nach folgendem Schema verrechnet:
| Urkunden in der Urkundensammlung | | EURO 0,70 |
| | | |
| Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je ausgewiesener Firmenbuchnummer | | EURO 0,10 |
| | | |
| Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt
Anhang nach § 278 Abs. 1 UGB) je ausgewiesener Firmenbuchnummer (Jahresabschluss-Suche) | | EURO 0,10 |
Der Verrechnungsaufschlag
beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung,
jedoch maximal 1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal
1 EUR.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
Das Urkundenregister der Grundbuchsgerichte steht seit Anfang
2005 online zur Verfügung.
Aktueller Stand der Umstellung
Bitte beachten Sie,
dass es bei großen Urkunden eventuell zu Problemen mit der Übertragung
kommen kann. In einem solchen Fall bitten wir Sie, mit uns Kontakt auf
zunehmen. Wir werden in Kürze eine Liste von Unternehmen, die mit großen
Urkunden verbunden sind, herausgeben. Es wird dann im Vorfeld der Abfrage
möglich sein, zu prüfen, ob mit Problemen zu rechnen ist
Das elektronische Urkundenregister
ist Teil der Firmenbuchdatenbank und bedarf daher keiner Separaten Anmeldung,
setzt jedoch eine generelle Zugangsberechtigung für
www.bundesdienste.at
voraus.
>Anmeldungsformulare
>Direkt
zum Urkundenregister Firmenbuch
>Direkt
zum Urkundenregister Grundbuch
Elektronische Akteneinsicht
Die Elektronische Akteneinsicht (eAE) stellt das gerichtliche Geschäftsregister
Parteienvertretern (Rechtsanwälte, Notare) 24 Stunden täglich elektronisch
zur Verfügung. Der Zugriff wird mittels ADVM (Anschriften) Code geregelt,
daher ist eine Anmeldung erforderlich.
Es können die Daten aus dem elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten
der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen abgefragt
werden:
Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
Arbeitsgerichtliche Verfahren
Sozialgerichtliche Verfahren
Exekutionsverfahren
Verlassenschaftssachen
Ein Zugriff auf diese Daten wird seitens BMJ vorerst nur allen ersten
und zweiten Parteien sowie deren Vertretern für die oben angeführten Verfahrenstypen
(Gattungen C, CG, GA, CGS und E) sowie Notaren in deren Funktion als Gerichtskommissäre
in Verlassenschaftsverfahren, unter der Voraussetzung, dass diese mit deren
Anschriftencode erfasst wurden, gestattet.
Für die Abfrage müssen das Gericht sowie die Aktenzahl (bestehend aus
Gattung, Aktenzahl, Jahr und Prüfzeichen) bekannt sein. Ergebnisse werden
abhängig Ihres ADVM Codes ausgegeben. Alle relevanten ADVM Codes (z.B. alle
R-Codes zu einem S-Codes) werden automatisch von unserem System hinzugefügt,
daher kann die Anmeldung mit einem beliebigen Code Ihrer Kanzlei erfolgen,
vorzugsweise allerdings der sogenannte S-Code.
Der Inhalt des Ergebnisses enthält derzeit ausschließlich eine Auflistung
aller zum Fall relevanten Daten sowie sämtlicher Verfahrensschritte. Die
abzufragenden Informationen reichen von den Einbringungsdaten der Klagen
und sonstiger Schriftsätze über alle gerichtlichen Termine bis zum Inhalt
von Beschlüssen. Weiters kann dem Register entnommen werden, wo sich der
Papierakt derzeit befindet. Zusätzliche Informationen wie z.B. Gerichtsprotokolle
werden lt. BMJ in Zukunft verfügbar sein.
Die Ausgabe erfolgt als PDF Datei (Acrobat Reader). Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an die E-Mail Adresse office@went.at
oder kontaktieren uns telefonisch unter 0316 / 48 21 48
>eAkteneinsicht ONLINE-Anmeldung
Abfragekosten:
Abfragen in der elektronischen Akteneinsicht: € 0,20 pro Dokument
Der Verrechnungsaufschlag beträgt 0,15
EUR mit Bankeinzugsermächtigung und 0,20 EUR ohne Bankeinzugsermächtigung.
Preise in EUR und exkl. 20 % MWST - Diese Gebühren sind durchlaufende Posten
iSd § 4 Abs. 3 UStG und nicht Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes
Zentrales Gewerberegister
Auszüge aus dem Zentralen Gewerberegister
enthalten folgende Inhalte:
- Gewerbetreibende
- Firmen bzw. Einzelkaufleute
- Geschäftsführer
- Gewerbeberechtigungsdaten
- Standortdaten
|
- weitere Betriebsstätten
- Filialgeschäftsführer
- integrierte Betriebe
- befähigte Arbeitnehmer
|
Suchergebnisse:
Suche nach natürlichen Personen:
Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person)Titel, Vorname,
Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart
bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart,
Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach juristischen Personen: Register/Gewerberegisternummer
(Auftreten des
Rechtsträgers)Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer, Prüfbuchstabe,
Funktion bzw. Funktionsart bei
Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Gewerbeberechtigungen: Register/Gewerberegisternummer
(je Fundstelle)Gewerbeart, 1. Zeile des
Wortlautes, Anschrift (Betriebsstätte)Betriebsstättenart,
Bezirksverwaltungsbehörde
Ab 1. Juli 2003 wird mit dem Zentralen Gewerberegister
eine weitere Datenbank mit authentischen Daten der Republik Österreich über
www.bundesdienste.at angeboten. Der Testzugang ist bis 31.07.2003 für unsere
Kunden kostenlos. Für diesen Gratis-Monat garantiert das BMWA allerdings
nicht den Vollbetrieb und übernimmt keine Gewähr für die Inhalte. Ab 01.08.2003
beginnt der kostenpflichtige Echtbetrieb. Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung
1994 (GewO 1994), §365 - Zentrales Gewerberegister, Aufbau und öffentlicher
Zugang.
Abfragen mit Ihren bestehenden Zugangsdaten über www.bundesdienste.at.
Automatische Abfrageprogramme (WebSUITE) Zentrales Gewerberegister und
Zentrales Melderegister:
| |
Einzelplatz |
Mehrplatz |
| ZGR* |
250,00 |
390,00 |
| ZMR |
210,00 |
320,00 |
| Paketpreis ZGR und ZMR |
380,00 |
675,00 |
*Im
Modul Firmenbuch bereits inkludiert
Preise in EUR und zzgl. 20 % MWST |
>Anmeldungsformulare
Entgelte nach Abfrageart und Bundesgebühr:
Ergebnisliste nach eingeschränkter
Suche
Ergebnisliste nach bundesweiter Suche
Gewerberegisterauszug mit aktuellen Daten
Gewerberegisterauszug mit historischen Daten
Teilauszug mit aktuellen Daten
Teilauszug mit historischen Daten
Gewerbestatistik |
Euro
0,58
Euro
1,09
Euro
1,09
Euro
1,45
Euro
0,58
Euro
0,87
Euro
1,45 |
Der Verrechnungsaufschlag beträgt
15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung,
und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 Euro. Aufschläge und
Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahren § 73a EO
Ab Montag, 23. September 2002, ist der Zugang für die Geschäftsbehelfe
§ 73a EO über unsere Internetseite „www.bundesdienste.at“ möglich.
Zur elektronischen Einsicht steht nachfolgendes zur Verfügung:
Abgegebene Vermögensverzeichnisse
Aus dem Pfändungsregister ohne Anmerkungen sind ersichtlich:
Pfändungen
eröffnete und noch nicht rechtskräftig aufgehobene Insolvenzverfahren
pfandweise Beschreibungen
Verwaltungspfandrechte
Das Pfändungsregister mit Anmerkungen ist eine Kombination der Daten
aus dem Pfändungsregister, dem Vermögensverzeichnis, der ergebnislosen
Vollzugsversuche und der Sperrfristen.
Namensverzeichnis der verpflichteten Parteien
Verzeichnis der ergebnislosen Vollzugsversuche
Sperrfristen nach § 252i EO
Handbuch für die Abfragen Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahren § 73a EO über das Internet
ACHTUNG: Seit Anfang September 2002 enthält die Datenbank
nur mehr Fälle des Exekutionsverfahrens. Die zuvor auch enthaltenen Fälle
des Insolvenzverfahrens sind seither in der Ediktsdatei/Insolvenzdatei abrufbar
Die Abrechnung erfolgt in einer Rechnung wie Grund- und
Firmenbuch und weiterer Internetabfragen über die Verrechnungsstelle Went.
Die Zugangskennungen sind gleich wie bei Grund- und Firmenbuch.
WinEXE 2002 Abfrageprogramm ist AB SOFORT verfügbar.
Abfragekosten:
| je Absenden einer Abfrage
|
Euro 0,34 |
| je Treffer (= 1 Zeile) im Suchergebnis
|
Euro 0,09 |
| Keine Anmeldegebühr ! |
|
Diese Entgelte beinhalten die Gerichtsgebühren und den Aufschlag der Verrechnungsstelle
Went.
Preise zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer.
>Anmeldungsformulare
Zentrales Melderegister
Zugang zum Elektronischen Melderegister ZMR des BMI
Seit 1. März 2002 ist der Zugang zum Zentralen Melderegister des Innenministeriums
eröffnet. Neben den Betreibern (allen Gemeinden und öffentlichen Körperschaften)
haben nun auch sogenannte „Businesspartner“ die Möglichkeit, elektronische
Meldeauskünfte einzuholen.
Alle Personen und Unternehmen mit dem Erfordernis zur Einsichtnahme in Meldedaten
haben die Möglichkeit mit ermäßigten Konditionen über das Gateway der Firma
EDV-Technik Went GmbH auf das ZMR zuzugreifen.
Der Zugang zum Register ist wie folgt geregelt:
Sie füllen das Antragsformular (ZMR3) aus, auf dem wir als Provider eingetragen
sind. Sie schließen diesem Antrag ein entsprechendes Dokument bei, das die
berufliche Notwendigkeit des Zugriffes auszeichnet (Rechtsanwaltscode, Notariatscode,
Firmenbuchauszug etc.). Sie erklären sich zur Einhaltung der gesetzlich
auferlegten Bestimmungen für den Datenschutz und mit den allgemeinen Betriebsbedingungen
einverstanden.
Sie senden uns Ihre Anträge, die wir gesammelt an das BMI zur Registrierung
weiterleiten. Sie erhalten dann in einiger Zeit, nach Prüfung und Bearbeitung
der Abteilung 313 des BMI, das erforderliche Zertifikat für Ihren Computerzugriff,
das wir für Sie ratifizieren. Damit können Sie jederzeit auf den Meldeserver
des ZMR zugreifen.
Die Suchkriterium sind wie folgt:
Pflichtfelder: Vorname, Familienname (bzw. Name vor erster Ehe)
Wahlweise zusätzliche Suchkriterien:
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
restl. Adresse
Türnummer
| Die Abfragekosten
sind wie folgt geregelt: |
| Jahresgebühr je Organisationseinheit
|
seit 01.06.2004 kostenlos |
| Je Zugriff auf das Melderegister
|
Euro
3,00 |
|
Plus
einmalige Antragsgebühr (Seitengebühr für Beilagen), wird vom BMI
vorgeschrieben. Diese vorgeschriebenen Gebühren werden von uns für
das BMI eingehoben.
|
|
| Für unseren Manipulationsaufwand
stellen wir zusätzlich in Rechnung: |
| Einmalige Anmeldegebühr der Organisationseinheit |
Euro
22,00 |
| Jährliche Benutzerverwaltungsgebühr,
je Subbenutzer |
Euro
20,00 |
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen
bei Bankeinzug
(neuer Aufschlag) |
Euro
0,40 |
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen
ohne Bankeinzug
(neuer Aufschlag) |
Euro
0,45 |
| Preise
in EUR und exkl. 20 % MWST - ZMR Gebühren sind durchlaufende Posten
iSd § 4 Abs. 3 UStG und nicht Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes |
>Anmeldungsformulare
Elektronischer Rechtsverkehr (WebERV)
Für den WebERV stehen Ihnen folgende Applikationen zur Verfügung:
WEB ERV für Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater
WEB ERV für Rechtsanwälte
WEB ERV für UnternehmerInnen und bevollmächtigte VertreterInnen
Schnittstellenbeschreibung zum Web ERV
(für Softwarehersteller)
Vereinsregister
Das Zentrale Vereinsregister wird vom Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien, derzeit gebührenfrei zur Verfügung gestellt
|