INFORMATIONEN UND GEBÜHREN

Grundstücksdatenbank

Die Grundstücksdatenbank besteht aus dem Grundbuch (Hauptbuch) und dem Grundsteuer- oder Grenzkataster.

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es dient der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse, als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften und der steuerlichen Überwachung.

Der Grenzkataster (durch das Vermessungsgesetz 1968, BGBl. 306 neu eingeführt) ist eine von den Vermessungsämtern, also Verwaltungsbehörden geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse.

Grundlage
Bundesgesetz vom 27.11.1980, BGBI.550

Suchoptionen in der Grundstücksdatenbank
Einlagezahl (A-Gutsbestandsblatt, B-Eigentumsblatt, C-Lastenblatt), Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, Tagebuch, Grundstücksverzeichnis, Grundstücksadressen, Regionalinformation, Veränderungshinweise, Koordinatenabfragen, Mappenblattinformation

Inhalte aus dem GRUNDBUCH:
Hauptbuch: Aufschrift (Grundstücksadresse), A-Blatt (Grundstücksnummer, Benützungsart), B-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer), C-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten) / Hilfsverzeichnis: Personenverzeichnis (Eigentümer), Anschriftenverzeichnis (Grundstücksadresse), Grundstücksverzeichnis (Grundstücksnummer), Grundbuchsmappe (Mappen-Blatt, Grundstücks-Nummer) / Urkundenverzeichnis

Inhalte aus dem KATASTER:
Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl / Grundbesitzbogen: Eigenstümer, Grundstücksadresse, Grundstücksnummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl / Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis, Katastralmappe

Quellen:
zuständige Bezirksgerichte für Grundbuch, zuständige Vermessungsämter für Kataster

Bestand:
Bei Beginn der Datenerfassung aus den händisch geführten Grundbüchern betrug die Gesamtanzahl der Grundstücke 11,857.846. Jährlich werden rd. 600.000 Eingaben in der Grundstücksdatenbank verarbeitet. Eintragungen erfolgen nach dem Einbringungs-Prinzip.

Abgedeckte Zeiträume:
Datenersterfassung begann 1980 in Wien. Erfaßt wurden nur die aktuellen Daten. Daten, die vor Echtbetrieb der Grundstücksdatenbank bereits gelöscht worden sind, wurden nicht in die Datenbank aufgenommen.

Aktualisierung:
laufend -> Echtzeitsystem!

Sprache:
Deutsch

Abfragezeiten:
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr

Achtung! Bei Anwahl der Grundstücksdatenbank erscheint zunächst eine weitere Login-Seite. Diese müssen Sie jedoch nicht ausfüllen - klicken Sie einfach auf den Start-Button! Ausnahme: z.B. Notare (vom BMwA zugeteilte persönliche Berechtigung), die Eingabe von Benutzer + Passwort ist erforderlich.

Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation

Datenbank-Inhaber:
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten  

KOSTEN:

Grundbuch und Katastralmappe (DKM)
für je 10 angefangene Zeilen

EUR 0,28

Katastralmappe – Vektordaten (VEK)
für je 10 angefangene Zeilen

EUR 1,27

Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, jedoch maximal 1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 Euro.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.

>Anmeldungsformulare


Firmenbuchsdatenbank

Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministerium für Justiz gemäß dem Bundesgesetz BGBL Nr. 10/1991.Durch diese Datenbank wurde das händisch geführte Handels-/Genossenschaftsregister ersetzt. Die Abfrage der Firmenbuch-Datenbank ist für jedermann freigegeben. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Ein Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.

Verbindlichkeit der Firmenbuchinhalte
Das Firmenbuch enthält authentische Daten. Die Republik Österreich, im Detail das betroffene Handelsgericht, bei welchem die Eintragung durchgeführt wurde, haftet für die Richtigkeit der Eintragungen im Firmenbuch. Lediglich für falsche oder nicht gestellte Anträge haftet grundsätzlich der säumige Antragsteller. Voraussetzung ist allerdings die Abfrage bei einer vom BMJ genehmigten Verrechnungsstelle.

Suchoptionen im Firmenbuch
Die Suche nach einem Unternehmen im ADV-Firmenbuch ist über den Namen oder die Firmenbuchnummer möglich. Historische Daten eines Unternehmens sind seit dem Zeitpunkt der EDV-Umstellung erfaßt und abrufbar. Veränderungen im Firmenbuch - wie beispielsweise Neueintragungen und Insolvenzen - über einen begrenzten Zeitraum können auch abgefragt werden.

Firmenbuchinhalte
grundlegende Tatsachen und Rechtsverhältnisse, vor allem der vollkaufmännischen Unternehmen Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften, GesmbH, AG, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen, Rechtsträger nach 2 Z12 FBG

Verfügbare Informationen
Hinweise (Berechtigungsfrist, letzte Eintragung, derzeit zuständiges Handelsgericht), Stammdaten (Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, Anschrift etc.), Funktionen (Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter), Zweigniederlassungen (Firma, Sitz, Anschrift), Personenliste (Aufzählung aller Personen, die unter den Funktionen aufscheinen)

Quellen
zuständige Handelsgerichte

Bestand
vollständige Erfassung aller Rechtsträger, die nach dem Firmenbuchgesetz einzutragen sind.

Abgedeckte Zeiträume
ab 1991: für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften; ab 1993: Ges. m. b. H., AG, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen

Aktualisierung
Die Eintragung erfolgt am Tag nach dem handelsgerichtlichen Beschluß für den jeweiligen Rechtsträger um 0.00 Uhr - die Datenbank ist daher tagesaktuell!

Sprache
Deutsch

Abfragezeiten
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr, Samstag 08.00 -12.00 Uhr

Voraussetzungen
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation

Datenbank-Inhaber
Bundesministerium für Justiz

Information zum Preisschema des BMJ für Firmenbuchabfragen
Für Firmenbuchabfragen nach § 34 Abs. 1 FBG (Einzelabfragen) sind folgende Gebühren an den Bund zu entrichten (Angaben in EUR):

o Aktueller Firmenbuchauszug                                           2,40
o Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten       4,00
o Aktueller Firmenbuchauszug mit Gewerberegister-Daten                 3,00
o Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten
  und Gewerberegister-Daten                                            4,30
o Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift
  und Rechtsform)                                                      0,70
o Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder
  alphabetische Personenliste                                          0,70
o European Business Register Standardauszug                            0,70
o Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf Handelsgericht,
  Rechtsform, Rechtseigenschaft oder Sitz oder Ergebnis einer
  Personensuche                                                        0,70
o Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne Einschränkung           2,00
o Ergebnis der Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern je
  ausgewiesener Firmenbuchnummer                                       0,10
o Ergebnis der Suche nach solchen Veränderungen von Rechtsträgern,
  die nur in der Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines
  offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang einer
  kleinen GmbH) bestehen, je ausgewiesener Firmenbuchnummer            0,10
o Jahresabschluss (oder offenzulegender Auszug aus der Bilanz samt
  offenzulegendem Anhang nach Anlage 1 und 2 der 3. Formblatt-V,
  BGBl. II Nr. 197/2001, einer kleinen Gesellschaft mit beschränkter
  Haftung)                                                             2,00
o Im Zweig Firmeninformation:
o Personenliste mit Verknüpfungen                                      0,70
o Funktionsübersicht je Person mit Verknüpfungen                       0,70
o Firmeninformation mit Verknüpfungen                                  1,60
o Firmenliste mit Verknüpfungen                                        2,00

Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, jedoch maximal 1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 EUR.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.

>Anmeldungsformulare

Elektronisches Urkundenregister


Die Abfrage des elektronischen Urkundenregisters der Firmenbuchgerichte steht seit 1. Oktober 2005 uneingeschränkt zur Verfügung und wird nach folgendem Schema verrechnet:
 

Urkunden in der UrkundensammlungEURO 0,70
 
Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je ausgewiesener FirmenbuchnummerEURO 0,10
 
Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang nach § 278 Abs. 1 UGB) je ausgewiesener Firmenbuchnummer (Jahresabschluss-Suche)EURO 0,10

Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, jedoch maximal 1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 EUR.           
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
 

Das Urkundenregister der Grundbuchsgerichte steht seit Anfang 2005 online zur Verfügung. Aktueller Stand der Umstellung

Bitte beachten Sie, dass es bei großen Urkunden eventuell zu Problemen mit der Übertragung kommen kann. In einem solchen Fall bitten wir Sie, mit uns Kontakt auf zunehmen. Wir werden in Kürze eine Liste von Unternehmen, die mit großen Urkunden verbunden sind, herausgeben. Es wird dann im Vorfeld der Abfrage möglich sein, zu prüfen, ob mit Problemen zu rechnen ist

Das elektronische Urkundenregister ist Teil der Firmenbuchdatenbank und bedarf daher keiner Separaten Anmeldung, setzt jedoch eine generelle Zugangsberechtigung für www.bundesdienste.at voraus.

>Anmeldungsformulare

>Direkt zum Urkundenregister Firmenbuch

>Direkt zum Urkundenregister Grundbuch

 

Elektronische Akteneinsicht

Die Elektronische Akteneinsicht (eAE) stellt das gerichtliche Geschäftsregister Parteienvertretern (Rechtsanwälte, Notare) 24 Stunden täglich elektronisch zur Verfügung. Der Zugriff wird mittels ADVM (Anschriften) Code geregelt, daher ist eine Anmeldung erforderlich.

Es können die Daten aus dem elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen abgefragt werden:

Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
Arbeitsgerichtliche Verfahren
Sozialgerichtliche Verfahren
Exekutionsverfahren
Verlassenschaftssachen

Ein Zugriff auf diese Daten wird seitens BMJ vorerst nur allen ersten und zweiten Parteien sowie deren Vertretern für die oben angeführten Verfahrenstypen (Gattungen C, CG, GA, CGS und E) sowie Notaren in deren Funktion als Gerichtskommissäre in Verlassenschaftsverfahren, unter der Voraussetzung, dass diese mit deren Anschriftencode erfasst wurden, gestattet.

Für die Abfrage müssen das Gericht sowie die Aktenzahl (bestehend aus Gattung, Aktenzahl, Jahr und Prüfzeichen) bekannt sein. Ergebnisse werden abhängig Ihres ADVM Codes ausgegeben. Alle relevanten ADVM Codes (z.B. alle R-Codes zu einem S-Codes) werden automatisch von unserem System hinzugefügt, daher kann die Anmeldung mit einem beliebigen Code Ihrer Kanzlei erfolgen, vorzugsweise allerdings der sogenannte S-Code.

Der Inhalt des Ergebnisses enthält derzeit ausschließlich eine Auflistung aller zum Fall relevanten Daten sowie sämtlicher Verfahrensschritte. Die abzufragenden Informationen reichen von den Einbringungsdaten der Klagen und sonstiger Schriftsätze über alle gerichtlichen Termine bis zum Inhalt von Beschlüssen. Weiters kann dem Register entnommen werden, wo sich der Papierakt derzeit befindet. Zusätzliche Informationen wie z.B. Gerichtsprotokolle werden lt. BMJ in Zukunft verfügbar sein.

Die Ausgabe erfolgt als PDF Datei (Acrobat Reader). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail Adresse office@went.at oder kontaktieren uns telefonisch unter 0316 / 48 21 48

>eAkteneinsicht ONLINE-Anmeldung

Abfragekosten:

Abfragen in der elektronischen Akteneinsicht: € 0,20 pro Dokument

Der Verrechnungsaufschlag beträgt 0,15 EUR mit Bankeinzugsermächtigung und 0,20 EUR  ohne Bankeinzugsermächtigung. Preise in EUR und exkl. 20 % MWST - Diese Gebühren sind durchlaufende Posten iSd § 4 Abs. 3 UStG und nicht Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes

Zentrales Gewerberegister

Auszüge aus dem Zentralen Gewerberegister enthalten folgende Inhalte:

  • Gewerbetreibende   
  • Firmen bzw. Einzelkaufleute   
  • Geschäftsführer   
  • Gewerbeberechtigungsdaten   
  • Standortdaten
  • weitere Betriebsstätten   
  • Filialgeschäftsführer   
  • integrierte Betriebe   
  • befähigte Arbeitnehmer

Suchergebnisse:

Suche nach natürlichen Personen: Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person)Titel, Vorname,
      Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart,
      Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach juristischen Personen
:
Register/Gewerberegisternummer (Auftreten des
      Rechtsträgers)Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer, Prüfbuchstabe, Funktion bzw. Funktionsart bei
      Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Gewerbeberechtigungen
:
Register/Gewerberegisternummer (je Fundstelle)Gewerbeart, 1. Zeile des
      Wortlautes, Anschrift (Betriebsstätte)Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde

Ab 1. Juli 2003 wird mit dem Zentralen Gewerberegister eine weitere Datenbank mit authentischen Daten der Republik Österreich über www.bundesdienste.at angeboten. Der Testzugang ist bis 31.07.2003 für unsere Kunden kostenlos. Für diesen Gratis-Monat garantiert das BMWA allerdings nicht den Vollbetrieb und übernimmt keine Gewähr für die Inhalte. Ab 01.08.2003 beginnt der kostenpflichtige Echtbetrieb.  Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), §365 - Zentrales Gewerberegister, Aufbau und öffentlicher Zugang.

Abfragen mit Ihren bestehenden Zugangsdaten über www.bundesdienste.at.

Automatische Abfrageprogramme (WebSUITE) Zentrales Gewerberegister und Zentrales Melderegister:

  Einzelplatz Mehrplatz
ZGR* 250,00 390,00
ZMR 210,00 320,00
Paketpreis ZGR und ZMR 380,00 675,00
*Im Modul Firmenbuch bereits inkludiert
Preise in EUR und zzgl. 20 % MWST

>Anmeldungsformulare

Entgelte nach Abfrageart und Bundesgebühr:

Ergebnisliste nach eingeschränkter Suche
Ergebnisliste nach bundesweiter Suche
Gewerberegisterauszug mit aktuellen Daten
Gewerberegisterauszug mit historischen Daten
Teilauszug mit aktuellen Daten
Teilauszug mit historischen Daten
Gewerbestatistik
Euro              0,58
Euro              1,09
Euro              1,09
Euro              1,45
Euro              0,58
Euro              0,87
Euro              1,45 

Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung,  und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 Euro. Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.

Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahren § 73a EO

Ab Montag, 23. September 2002, ist der Zugang für die Geschäftsbehelfe § 73a EO über unsere Internetseite „www.bundesdienste.at“ möglich.

Zur elektronischen Einsicht steht nachfolgendes zur Verfügung:
Abgegebene Vermögensverzeichnisse

Aus dem Pfändungsregister ohne Anmerkungen sind ersichtlich:
Pfändungen
eröffnete und noch nicht rechtskräftig aufgehobene Insolvenzverfahren
pfandweise Beschreibungen
Verwaltungspfandrechte 
Das Pfändungsregister mit Anmerkungen ist eine Kombination der Daten aus dem Pfändungsregister, dem Vermögensverzeichnis, der ergebnislosen Vollzugsversuche und der Sperrfristen. 
Namensverzeichnis der verpflichteten Parteien 
Verzeichnis der ergebnislosen Vollzugsversuche 
Sperrfristen nach § 252i EO
 

Handbuch für die Abfragen Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahren § 73a EO über das Internet

ACHTUNG: Seit Anfang September 2002 enthält die Datenbank nur mehr Fälle des Exekutionsverfahrens. Die zuvor auch enthaltenen Fälle des Insolvenzverfahrens sind seither in der Ediktsdatei/Insolvenzdatei abrufbar

Die Abrechnung erfolgt in einer Rechnung wie Grund- und Firmenbuch und weiterer Internetabfragen über die Verrechnungsstelle Went. Die Zugangskennungen sind gleich wie bei Grund- und Firmenbuch.

WinEXE 2002 Abfrageprogramm ist AB SOFORT verfügbar.

Abfragekosten:

je Absenden einer Abfrage    Euro 0,34
je Treffer (= 1 Zeile) im Suchergebnis Euro 0,09
Keine Anmeldegebühr !  


Diese Entgelte beinhalten die Gerichtsgebühren und den Aufschlag der Verrechnungsstelle Went.
Preise zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer.

>Anmeldungsformulare
 

Zentrales Melderegister

Zugang zum Elektronischen Melderegister ZMR des BMI

Seit 1. März 2002 ist der Zugang zum Zentralen Melderegister des Innenministeriums eröffnet. Neben den Betreibern (allen Gemeinden und öffentlichen Körperschaften) haben nun auch sogenannte „Businesspartner“ die Möglichkeit, elektronische Meldeauskünfte einzuholen.
Alle Personen und Unternehmen mit dem Erfordernis zur Einsichtnahme in Meldedaten haben die Möglichkeit mit ermäßigten Konditionen über das Gateway der Firma EDV-Technik Went GmbH auf das ZMR zuzugreifen.

Der Zugang zum Register ist wie folgt geregelt:
Sie füllen das Antragsformular (ZMR3) aus, auf dem wir als Provider eingetragen sind. Sie schließen diesem Antrag ein entsprechendes Dokument bei, das die berufliche Notwendigkeit des Zugriffes auszeichnet (Rechtsanwaltscode, Notariatscode, Firmenbuchauszug etc.). Sie erklären sich zur Einhaltung der gesetzlich auferlegten Bestimmungen für den Datenschutz und mit den allgemeinen Betriebsbedingungen einverstanden.
Sie senden uns Ihre Anträge, die wir gesammelt an das BMI zur Registrierung weiterleiten. Sie erhalten dann in einiger Zeit, nach Prüfung und Bearbeitung der Abteilung 313 des BMI, das erforderliche Zertifikat für Ihren Computerzugriff, das wir für Sie ratifizieren. Damit können Sie jederzeit auf den Meldeserver des ZMR zugreifen.
 

Die Suchkriterium sind wie folgt:
Pflichtfelder: Vorname, Familienname (bzw. Name vor erster Ehe)

Wahlweise zusätzliche Suchkriterien:
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
restl. Adresse
Türnummer

 

Die Abfragekosten sind wie folgt geregelt:
Jahresgebühr je Organisationseinheit  seit 01.06.2004 kostenlos
Je Zugriff auf das Melderegister     Euro              3,00

Plus einmalige Antragsgebühr (Seitengebühr für Beilagen), wird vom BMI vorgeschrieben. Diese vorgeschriebenen Gebühren werden von uns für das BMI eingehoben.
 


 
Für unseren Manipulationsaufwand stellen wir zusätzlich in Rechnung:
Einmalige Anmeldegebühr der Organisationseinheit Euro            22,00
Jährliche Benutzerverwaltungsgebühr, je Subbenutzer    Euro            20,00
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen bei Bankeinzug
(neuer Aufschlag)
Euro              0,40
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen ohne Bankeinzug
(neuer Aufschlag)
Euro              0,45
Preise in EUR und exkl. 20 % MWST - ZMR Gebühren sind durchlaufende Posten iSd § 4 Abs. 3 UStG und nicht Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes

>Anmeldungsformulare

 

Elektronischer Rechtsverkehr (WebERV)

Für den WebERV stehen Ihnen folgende Applikationen zur Verfügung:

WEB ERV für Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater

WEB ERV für Rechtsanwälte

WEB ERV für UnternehmerInnen und bevollmächtigte VertreterInnen

Schnittstellenbeschreibung zum Web ERV (für Softwarehersteller)




Vereinsregister

Das Zentrale Vereinsregister wird vom Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien, derzeit gebührenfrei zur Verfügung gestellt