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Die öffentlichen Dienste des Bundes

Unser Unternehmen wurde durch öffentliche Ausschreibung der Republik Österreich ausgewählt, um den Staatsbürgern verschiedene Datenbanken anzubieten. Die öffentlichen Informationsdienste bestehen derzeit aus der Abfrage der Grundstücksdatenbank, der Firmenbuchsdatenbank, dem Urkundenregister und dem Gewerberegister der Republik Österreich und werden vom Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten betrieben und sind gebührenpflichtig. Deshalb können wir nur nach Abschluss eines schriftlichen Vertrages Ihren persönlichen Zugang freischalten.

Zu diesem Zweck füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden es uns per Post oder per Telefax.

Informationen und Preise zur Grundbuch- und Firmenbuchabfrage, Zentrales Melderegister, Zentrales Gewerberegister, §73a und Akteneinsicht.


Änderung der Tarife in der Firmenbuchdatenbank (seit 1. April 2011):
Wir möchten Sie informieren, daß der Nationalrat im Wege des Budgetbegleitgesetzes 2011 die Tarife für die Abfrage der Firmenbuchdatenbank mit Gültigkeit per 1. April 2011 geändert hat. Diese sind nun nicht mehr in der Firmenbuchdatenbankverordnung sondern im Gerichtsgebührengesetz geregelt.
Weiters möchten wir Sie informieren, daß die ebenfalls novellierten Bundesgebühren für die Grundbuchabfrage voraussichtlich erst im Herbst geändert werden. Möglicherweise wird im Herbst eine weitere Novellierung stattfinden.

Änderung der Tarife in der Firmenbuchdatenbank (ab 1. August 2011):
Neuerliche Erhöhung der Gerichtsgebühren Firmenbuch durch das Justizministerium ab 1. August.
Siehe Informationen und Kosten