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Die öffentlichen Dienste des Bundes

Unser Unternehmen wurde durch öffentliche Ausschreibung der Republik Österreich ausgewählt, um den Staatsbürgern verschiedene Datenbanken anzubieten. Die öffentlichen Informationsdienste bestehen derzeit aus der Abfrage der Grundstücksdatenbank, der Firmenbuchsdatenbank, dem Urkundenregister und dem Gewerberegister der Republik Österreich und werden vom Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten betrieben und sind gebührenpflichtig. Deshalb können wir nur nach Abschluss eines schriftlichen Vertrages Ihren persönlichen Zugang freischalten.

Zu diesem Zweck füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden es uns per Post oder per Telefax.

Informationen und Preise zur Grundbuch- und Firmenbuchabfrage, Zentrales Melderegister, Zentrales Gewerberegister, §73a und Akteneinsicht.


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wie bereits in Aussendungen vorab mitgeteilt, möchten wir Sie nochmals über die Umstellung vom Abgabensystem Grundbuch-Neu informieren. Der derzeitige Grundbuchsstand ist seit dem 27. April bis zum sogenannten „BIG-BANG“ am 7. Mai 2012 eingefroren!

Eine Ersichtlichmachung neuer Anträge als Plombe in der Aufschrift der Einlagen findet nicht statt. Um zu verhindern, dass das Fehlen von Plomben in dieser Übergangszeit zur irrtümlichen Annahme führt, es lägen keine offenen Anträge vor, wird in den Grundbuchauszügen folgender Warnhinweis aufgenommen werden:

„Achtung! Derzeit werden keine Plomben für neue Anträge angezeigt.“

Das Grundbuch-Neu bietet keine sogenannte Vektorabfrage an, sondern lediglich eine vereinfachte Form der Digitalen Katastralmappe ohne Maßstab. Wenn Sie weiterhin Daten im sogenannten DXF Format benötigen ist dies über einen direkten Zugang zum BEV www.bev.gv.at möglich. Sollten Sie Hilfe bei der BEV Anmeldung benötigen, stehen wir Ihnen unter office@went.at gerne zur Verfügung.

 

Wie kommen Sie zum Grundbuch-Neu?

 

Die Umstellung auf der Seite www.bundesdienste.at findet für Kunden die ausschließlich online über den Browser abfragen automatisch statt.

 

Kunden, die noch das Programm WebSUITE2000 verwenden, können ohne Update ab 7.5.2012 keine Grundbuchabfragen tätigen. Mit dem Link http://www.went.at/formulare/vollversion_websuite-combi.htm kann das Update auf die WebSUITE-Combi angefordert und ausgeführt werden. Nach dem ersten Programmstart werden die Kennungen aus WebSUITE2000 übernommen.

Bei Mehrfachkanzleien werden die zusätzlichen Benutzer in der Benutzerverwaltung eingetragen. Fehlende Identifikationen müssen eventuell nachgetragen werden.

Im Menüpunkt Mitarbeiterverwaltung tragen Sie auf Wunsch zur automatischen Anwahl die Kennungen für Finanz Online und / oder die RDB ein. Bei bestehendem Wartungsvertrag für WebSUITE2000 bzw. WebERV Combi betragen die Updatekosten auf das Programm WebSUITE Combi   Euro   90,00, ohne Wartungsvertrag   Euro   390,00. Preise verstehen sich exkl. 20% MwSt.

 

 

Für Kunden, die das Programm WebSUITE-Combi bereits installiert haben bekommen alle Updates automatisch, hier ist auch die Abfrage für Grundbuch und Firmenbuch enthalten.

Die WebSUITE2000 Symbole können bereits jetzt entfernt werden, das Programm ist nicht mehr notwendig.

Im Menüpunkt Mitarbeiterverwaltung tragen Sie auf Wunsch zur automatischen Anwahl die Kennungen für Finanz Online und / oder RDB ein. Bei Notariatskanzleien ist ein Anfragemodul für beide Testamentsregister beigefügt. Die Identifikation für das anwaltliche Register ist im Menüpunkt Benutzerverwaltung nachzutragen.

Bitte beachten Sie die geänderten Gebühren zum Grundbuch-Neu.